Ein Bildungsgutschein kann eine berufliche Weiterbildung, Umschulung oder Qualifizierung vollständig oder teilweise finanzieren. Für viele Menschen ist er deshalb eine wichtige Möglichkeit, die eigenen beruflichen Chancen zu verbessern, einen Berufsabschluss nachzuholen oder die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Doch wer bekommt einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Muss man bereits arbeitslos sein? Und kann auch eine Weiterbildung gefördert werden, wenn man noch arbeitet?
Die wichtigste Antwort vorweg: Es gibt keinen pauschalen Anspruch auf einen Bildungsgutschein für jede beliebige Weiterbildung. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob eine berufliche Weiterbildung notwendig und geeignet ist, um die berufliche Eingliederung zu verbessern. Grundlage ist insbesondere § 81 SGB III.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit. Er bestätigt, dass bestimmte Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernommen werden können, wenn die im Gutschein festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Gefördert werden können beispielsweise:
- berufliche Weiterbildungen
- Umschulungen
- Teilqualifikationen
- Anpassungsqualifizierungen
- Weiterbildungen zum Nachholen eines Berufsabschlusses
- unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb von Grundkompetenzen
Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt vom individuellen Fall und der konkreten Weiterbildung ab. Möglich sind unter anderem Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Kinderbetreuung oder eine notwendige auswärtige Unterbringung und Verpflegung.
Die wichtigste Voraussetzung: Die Weiterbildung muss beruflich notwendig sein
Der entscheidende Punkt ist nicht allein, ob jemand eine Weiterbildung machen möchte. Die Agentur für Arbeit muss vielmehr feststellen, dass die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
Eine Förderung kommt insbesondere infrage, wenn die Weiterbildung dazu beiträgt,
- eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden,
- eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
- aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses die beruflichen Chancen nachhaltig zu verbessern.
Die Weiterbildung soll also einen konkreten beruflichen Zweck erfüllen. Es reicht in der Regel nicht aus, dass ein Kurs lediglich interessant ist oder persönliche Interessen erfüllt. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen der Qualifizierung und den beruflichen Perspektiven.
Beispiel
Eine arbeitslose Bürokauffrau möchte ihre Kenntnisse im Bereich Buchhaltung aktualisieren, weil viele Stellen in ihrer Region entsprechende Softwarekenntnisse voraussetzen. Wenn die Agentur für Arbeit zu der Einschätzung kommt, dass die Weiterbildung ihre Chancen auf eine Beschäftigung deutlich verbessert, kann eine Förderung grundsätzlich möglich sein.
Anders kann es aussehen, wenn jemand lediglich einen Kurs besuchen möchte, weil er persönlich interessant erscheint, ohne dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung besteht.
Muss man arbeitslos sein, um einen Bildungsgutschein zu bekommen?
Nein. Arbeitslosigkeit ist keine zwingende Voraussetzung.
Ein Bildungsgutschein beziehungsweise eine Förderung beruflicher Weiterbildung kann auch für Menschen infrage kommen, die noch beschäftigt sind. Hier gelten allerdings andere Voraussetzungen und Förderbedingungen. Bei Beschäftigten erfolgt die Förderung grundsätzlich in Absprache mit dem Arbeitgeber.
Besonders relevant kann eine Förderung sein, wenn eine Person von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder sich beruflich so weiterqualifizieren muss, dass ihr Arbeitsplatz langfristig gesichert werden kann.
Wer arbeitslos oder arbeitssuchend ist, sollte die Weiterbildung möglichst frühzeitig mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft besprechen.
Welche Rolle spielt die persönliche Situation?
Die Agentur für Arbeit betrachtet nicht nur den gewünschten Kurs, sondern auch die individuelle Ausgangssituation.
Bei der Beratung können beispielsweise folgende Punkte eine Rolle spielen:
- bisheriger Berufsabschluss
- beruflicher Werdegang
- vorhandene Qualifikationen und Kenntnisse
- bisherige Berufserfahrung
- persönliche Eignung für die geplante Weiterbildung
- berufliches Ziel
- Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt
- konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten nach der Weiterbildung
- gegebenenfalls Mobilität und Bereitschaft, eine passende Beschäftigung aufzunehmen
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Weiterbildung ist deshalb immer eine Einzelfallentscheidung. Die örtliche Bildungszielplanung kann zwar Hinweise darauf geben, welche Qualifikationen regional besonders gefragt sind, sie begründet aber keinen automatischen Anspruch auf einen Bildungsgutschein.
Ein fehlender Berufsabschluss kann besonders wichtig sein
Eine besondere Bedeutung hat die Förderung, wenn jemand keinen anerkannten Berufsabschluss besitzt oder zwar einmal einen Berufsabschluss erworben hat, inzwischen aber längere Zeit in einer an- oder ungelernten Tätigkeit gearbeitet hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung. Die Bundesagentur für Arbeit nennt beispielsweise Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen oder Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung als mögliche abschlussorientierte Weiterbildungen.
Das kann insbesondere für Menschen interessant sein, die ihre beruflichen Chancen durch einen anerkannten Abschluss deutlich verbessern können.
Auch die Weiterbildung selbst muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nicht jede Weiterbildung kann mit einem Bildungsgutschein finanziert werden.
Entscheidend ist unter anderem, dass sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt über sogenannte fachkundige Stellen im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen beziehungsweise der AZAV.
Das bedeutet praktisch:
Ein Bildungsgutschein kann nicht einfach für irgendeinen beliebigen Kurs eingesetzt werden.
Vor der Anmeldung sollte deshalb geprüft werden, ob die gewünschte Weiterbildung tatsächlich mit einem Bildungsgutschein gefördert werden kann.
Beratungsgespräch vor Beginn der Weiterbildung
Ein besonders wichtiger Punkt ist das persönliche Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit.
Die Beratung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. In diesem Gespräch wird geprüft, ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und welche Weiterbildung zum beruflichen Ziel passt.
Wer bereits eigenständig einen Kurs bucht und anschließend versucht, die Kosten erstattet zu bekommen, riskiert deshalb, dass keine Förderung erfolgt.
Der sinnvollere Weg ist:
Erst Beratung und Förderentscheidung – danach die Weiterbildung beginnen.
Wie beantragt man einen Bildungsgutschein?
Der Weg zum Bildungsgutschein lässt sich vereinfacht in vier Schritte aufteilen:
1. Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen
Zunächst sollte man sich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden und den Wunsch nach einer beruflichen Weiterbildung ansprechen.
Das gilt auch dann, wenn bereits eine konkrete Weiterbildung ins Auge gefasst wurde.
2. Beratungsgespräch führen
Im Beratungsgespräch wird die persönliche Situation betrachtet. Wichtig ist, das berufliche Ziel möglichst konkret zu erklären.
Hilfreich sind beispielsweise Antworten auf folgende Fragen:
- Warum benötige ich die Weiterbildung?
- Welche berufliche Tätigkeit möchte ich anschließend ausüben?
- Welche Kenntnisse fehlen mir derzeit?
- Welche konkreten Stellen kommen für mich infrage?
- Warum verbessert die Weiterbildung meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
- Warum ist gerade diese Weiterbildung für mein berufliches Ziel geeignet?
Je nachvollziehbarer der berufliche Zusammenhang ist, desto besser kann die Vermittlungsfachkraft die Notwendigkeit der Weiterbildung beurteilen.
3. Passende Weiterbildung auswählen
Wenn die Förderung grundsätzlich infrage kommt, kann eine geeignete Weiterbildung gesucht werden. Die Bundesagentur für Arbeit verweist hierfür unter anderem auf die Weiterbildungssuche im Portal „mein NOW“.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Bildungsträger und die konkrete Maßnahme die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
4. Bildungsgutschein einlösen
Wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, enthält er unter anderem Angaben zum Bildungsziel und zu den Bedingungen der Förderung. Der Gutschein ist in der Regel zeitlich befristet und kann regional begrenzt sowie auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt sein.
Die ausgewählte Weiterbildung muss innerhalb der Vorgaben des Gutscheins liegen.
Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit?
Je nach individuellem Fall können unterschiedliche Kosten übernommen werden.
Dazu können insbesondere gehören:
- Lehrgangsgebühren
- notwendige Lernmittel
- Arbeitskleidung
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der Weiterbildung
- Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung und Verpflegung
Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, wird im jeweiligen Förderfall geklärt.
Wer während einer geförderten Weiterbildung Arbeitslosengeld bezieht, kann dieses unter den entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich weiter erhalten.
Gibt es zusätzlich Geld während einer Umschulung oder Weiterbildung?
Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung kann zusätzlich ein sogenanntes Weiterbildungsgeld gezahlt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit nennt hierfür derzeit einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den abschlussorientierten Weiterbildungen gehören beispielsweise Umschulungen und bestimmte Teilqualifikationen.
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Prämien für bestandene Prüfungen gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit nennt beispielsweise 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro für eine bestandene Abschlussprüfung. Ob diese Prämien im konkreten Fall gezahlt werden können, hängt von den Voraussetzungen der jeweiligen Weiterbildung ab.
Bildungsgutschein bei Jobcenter und Grundsicherungsgeld
Auch Kundinnen und Kunden des Jobcenters können grundsätzlich von einer Förderung beruflicher Weiterbildung profitieren.
Wichtig ist dabei eine aktuelle Änderung: Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Entscheidung und Förderung beruflicher Weiterbildungen auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
Seit dem 1. Juli 2026 wurde außerdem das Bürgergeld durch das sogenannte Grundsicherungsgeld ersetzt. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass in manchen Informationen weiterhin der Begriff Bürgergeld verwendet wird.
Auch für Menschen im Leistungsbezug gilt jedoch: Eine Weiterbildung wird nicht automatisch finanziert, nur weil Leistungen vom Jobcenter bezogen werden. Entscheidend bleibt die individuelle Prüfung und die berufliche Notwendigkeit der Qualifizierung.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?
Hier muss man unterscheiden.
Für viele Weiterbildungen ist die Förderung eine Einzelfallentscheidung. Die Agentur für Arbeit prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Aus der regionalen Bildungszielplanung lässt sich beispielsweise kein automatischer Anspruch ableiten.
Anders kann es bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen sein. Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung.
Deshalb sollte man nicht allein anhand des eigenen Status – etwa „arbeitslos“ oder „arbeitssuchend“ – davon ausgehen, dass ein Bildungsgutschein automatisch bewilligt wird.
Was kann die Chancen auf einen Bildungsgutschein verbessern?
Wer eine Weiterbildung beantragen möchte, sollte sich auf das Beratungsgespräch gut vorbereiten.
Besonders hilfreich ist es, das berufliche Ziel konkret zu formulieren. Statt lediglich zu sagen:
„Ich möchte gerne eine Weiterbildung machen.“
ist eine nachvollziehbare Begründung besser:
„Ich möchte im Bereich X arbeiten. Für die ausgeschriebenen Stellen werden Kenntnisse in Y verlangt. Diese Kenntnisse fehlen mir derzeit. Mit der Weiterbildung kann ich die notwendige Qualifikation erwerben und meine Chancen auf eine Beschäftigung verbessern.“
Hilfreich können außerdem sein:
- konkrete Stellenangebote, die die benötigten Qualifikationen zeigen
- Informationen über den gewünschten Bildungsgang
- Angaben zum Bildungsträger
- Informationen über Dauer und Inhalte der Weiterbildung
- Nachweise über vorhandene Qualifikationen
- ein aktueller Lebenslauf
- eine realistische berufliche Zielsetzung
Die Entscheidung trifft letztlich die zuständige Vermittlungsfachkraft auf Grundlage der individuellen Situation.
Was sind die häufigsten Gründe, warum ein Bildungsgutschein nicht bewilligt wird?
Eine Ablehnung kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn die Agentur für Arbeit die Weiterbildung nicht als notwendig für die berufliche Eingliederung ansieht.
Mögliche Gründe können sein:
- Das berufliche Ziel ist nicht ausreichend nachvollziehbar.
- Die Weiterbildung verbessert die Beschäftigungschancen voraussichtlich nicht ausreichend.
- Eine andere, weniger aufwendige Maßnahme erscheint geeigneter.
- Die persönlichen Voraussetzungen für die geplante Weiterbildung sind nicht erfüllt.
- Die konkrete Weiterbildung beziehungsweise der Bildungsträger erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht.
- Die Weiterbildung passt nicht zum vereinbarten beruflichen Integrationsziel.
Wichtig ist: Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass grundsätzlich keine Weiterbildung gefördert werden kann. Es kann sinnvoll sein, im Beratungsgespräch genau nach den Gründen zu fragen und gemeinsam nach einer geeigneteren Qualifizierung zu suchen.
Checkliste: Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein
Wer prüfen möchte, ob ein Bildungsgutschein grundsätzlich infrage kommt, kann sich an dieser Checkliste orientieren:
☐ Ich bin arbeitslos, arbeitssuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht oder befinde mich in einer Situation, in der eine berufliche Weiterbildung gefördert werden kann.
☐ Ich habe ein konkretes berufliches Ziel.
☐ Die geplante Weiterbildung ist für dieses Ziel sinnvoll und notwendig.
☐ Die Weiterbildung kann meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern oder eine drohende Arbeitslosigkeit verhindern.
☐ Ich erfülle die persönlichen Voraussetzungen für die Weiterbildung.
☐ Ich habe die Weiterbildung noch nicht begonnen.
☐ Ich habe vor Beginn der Weiterbildung ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geführt.
☐ Der gewünschte Bildungsträger ist für die Förderung zugelassen.
☐ Die konkrete Weiterbildungsmaßnahme ist für die Förderung zugelassen.
☐ Die Weiterbildung passt zu den Vorgaben des Bildungsgutscheins.
Wenn diese Punkte erfüllt sind, kann eine Förderung grundsätzlich möglich sein. Eine Garantie für die Bewilligung gibt die Checkliste jedoch nicht, da die Agentur für Arbeit jeden Fall individuell prüft.



