Wenn Du Deine beruflichen Chancen verbessern und Dich weiterbilden möchtest, könnte das Qualifizierungschancengesetz (QCG) der Agentur für Arbeit genau die Unterstützung bieten, die Du brauchst. Ob Du in einem bestehenden Job weiterkommen möchtest oder Dich beruflich neu orientieren willst – mit diesem Gesetz bekommst Du finanzielle Unterstützung, um Deine Weiterbildung oder Fortbildung zu finanzieren.
In diesem Artikel erklären wir, was das Qualifizierungschancengesetz genau ist, wer es in Anspruch nehmen kann, welche Schulungen und Trainings gefördert werden und wie Du den Zuschuss beantragen kannst.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten zu fördern und somit den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen. Es soll besonders denen helfen, die ihre beruflichen Chancen durch Fortbildung und Schulung verbessern wollen, aber bislang keine Möglichkeit hatten, diese Weiterbildung selbst zu finanzieren.
Das Gesetz stellt sicher, dass Menschen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für die Zukunft und den Arbeitsmarkt weiterzubilden. Das QCG wird durch die Agentur für Arbeit umgesetzt und richtet sich nicht nur an Arbeitslose, sondern vor allem an bereits Erwerbstätige.
Wer bekommt finanzielle Unterstützung durch das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt vor allem Personen, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und sich durch eine Weiterbildung oder ein Fernstudium für eine neue berufliche Herausforderung qualifizieren möchten. Die Förderung richtet sich insbesondere an:
- Beschäftigte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis: Wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht und eine Fortbildung oder Schulung absolvieren möchte, kann finanzielle Unterstützung durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten.
- Ältere Arbeitnehmer: Besonders Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, haben oft Schwierigkeiten, mit den sich schnell verändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes Schritt zu halten. Das QCG fördert daher auch die Weiterbildung dieser Zielgruppe.
- Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU): Wenn Dein Arbeitgeber ein kleines oder mittelständisches Unternehmen ist, kannst Du auch von der Förderung profitieren, um Dich weiterzubilden und Deine Qualifikationen zu verbessern.
- Berufliche Neuorientierung: Wer aufgrund von Digitalisierung oder anderen Umstellungen im Job eine neue Weiterbildung benötigt, kann ebenfalls auf Unterstützung durch das Qualifizierungschancengesetz zählen.
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Die Agentur für Arbeit übernimmt im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes verschiedene Kosten für Deine Fortbildung oder Schulung. Je nach Situation können folgende Leistungen erbracht werden:
- Übernahme der vollen Kosten: Bei einer maßgeschneiderten Weiterbildung, die Deine beruflichen Chancen erheblich verbessert, kann die Agentur für Arbeit die gesamten Kosten für die Weiterbildung übernehmen. Das bedeutet, dass Du weder die Kursgebühren noch andere Kosten (wie Prüfungsgebühren) selbst tragen musst.
- Teilhafte Übernahme der Kosten: Wenn Dein Arbeitgeber die Weiterbildung nur teilweise finanzieren kann oder möchte, springt die Agentur für Arbeit ein und übernimmt einen Teil der Kosten.
- Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten: Wenn Du Deine Fortbildung neben dem Job oder in Teilzeit absolvieren möchtest, kann die Agentur für Arbeit auch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten gewähren. Dies erleichtert die finanzielle Belastung, sodass Du Dich ganz auf Deine Schulung konzentrieren kannst.
- Förderung von Fernstudien: Auch ein Fernstudium kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, wenn es dazu beiträgt, Deine beruflichen Perspektiven zu verbessern und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben.
- Übernahme von Lohnkosten für Arbeitgeber: Unternehmen, die ihre Mitarbeiter während einer Weiterbildung freistellen, können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab:
- Kleine Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter): bis zu 100 % Übernahme der Lohnkosten
- Mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter): bis zu 50 % Übernahme
- Große Unternehmen: bis zu 25 % Übernahme
- Für Arbeitnehmer ab 45 Jahren oder Menschen mit Behinderung sind höhere Zuschüsse möglich.
Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Art der Weiterbildung oder Schulung und davon, ob Du die Weiterbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend machst.