Kann ich eine Weiterbildung machen, wenn ich arbeitslos bin?

Ja, eine Weiterbildung ist auch während der Arbeitslosigkeit möglich – und unter bestimmten Voraussetzungen kann sie sogar vollständig von der Agentur für Arbeit finanziert werden. Für viele Arbeitsuchende ist eine berufliche Weiterbildung eine gute Möglichkeit, die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, fehlende Qualifikationen nachzuholen oder sich beruflich neu zu orientieren.

Besonders interessant ist der sogenannte Bildungsgutschein. Damit können unter anderem Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten oder unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden. Während einer geförderten Weiterbildung kann außerdem das Arbeitslosengeld weitergezahlt werden.

Wer kann als Arbeitsloser eine Weiterbildung machen?

Grundsätzlich können Arbeitslose an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Entscheidend ist jedoch, ob die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung sinnvoll und notwendig ist und ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Nach § 81 SGB III kann eine berufliche Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um eine Person wieder in Arbeit einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Bei arbeitslosen Menschen kann die Notwendigkeit auch anerkannt werden, wenn durch zusätzliche berufliche Kompetenzen die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und dies angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt sinnvoll ist.

Das bedeutet: Die Arbeitslosigkeit allein reicht nicht automatisch aus, damit die Kosten einer Weiterbildung übernommen werden.

Vielmehr schaut die Agentur für Arbeit unter anderem darauf,

  • welche beruflichen Qualifikationen bereits vorhanden sind,
  • welche Berufserfahrung besteht,
  • welche Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt bestehen,
  • welche zusätzlichen Kenntnisse für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme benötigt werden und
  • ob die konkrete Weiterbildung geeignet ist, die berufliche Situation nachhaltig zu verbessern.

Auch persönliche Voraussetzungen und die Eignung für die angestrebte Weiterbildung können eine Rolle spielen.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für berufliche Weiterbildungen.

Vereinfacht gesagt bestätigt die Agentur für Arbeit damit, dass die Kosten einer bestimmten beruflichen Weiterbildung übernommen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Weiterbildungsziel ausgerichtet. Außerdem müssen sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme für die Förderung zugelassen sein.

Ein Bildungsgutschein kann beispielsweise für folgende Qualifizierungen infrage kommen:

  • Anpassungsweiterbildungen
  • berufliche Qualifizierungen
  • Teilqualifizierungen
  • Umschulungen
  • Weiterbildungen zum Erwerb eines Berufsabschlusses
  • unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb von Grundkompetenzen

Gerade für Menschen ohne Berufsabschluss oder mit einem nicht mehr aktuellen Berufsprofil kann eine Weiterbildung besonders interessant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Rechtsanspruch auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses.

Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit?

Wenn eine Weiterbildung gefördert wird, können verschiedene Kosten übernommen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Lehrgangsgebühren
  • erforderliche Lernmittel
  • notwendige Arbeitskleidung
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung
  • bei notwendiger auswärtiger Unterbringung gegebenenfalls Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, hängt von der jeweiligen Weiterbildung und der persönlichen Situation ab.

Das ist ein wichtiger Punkt: Wer eine Förderung erhalten möchte, sollte nicht einfach auf eigene Kosten einen Weiterbildungsvertrag unterschreiben und anschließend versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen. Die Förderung sollte vorher mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Wird das Arbeitslosengeld während der Weiterbildung weitergezahlt?

In vielen Fällen: ja.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und eine von der Agentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildung beginnen, wird das Arbeitslosengeld während der Weiterbildung grundsätzlich weitergezahlt, solange die Voraussetzungen für den Leistungsbezug vorliegen.

Dabei gibt es eine Besonderheit bei der Anspruchsdauer: Während einer geförderten Weiterbildung wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes grundsätzlich nur im Verhältnis 2 zu 1 vermindert. Wer beispielsweise vier Monate an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, verbraucht dadurch grundsätzlich zwei Monate seines Arbeitslosengeld-Anspruchs.

Für Arbeitslose kann eine geförderte Weiterbildung deshalb finanziell besonders interessant sein: Man kann sich beruflich weiterqualifizieren, ohne während der Maßnahme grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld verzichten zu müssen.

Gibt es zusätzliches Geld für eine Weiterbildung?

Bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen gibt es zusätzlich das sogenannte Weiterbildungsgeld.

Arbeitslose erhalten bei einer entsprechenden geförderten Weiterbildung derzeit 150 Euro pro Monat. Dazu zählen beispielsweise Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen oder Vorbereitungslehrgänge auf bestimmte Externenprüfungen.

Darüber hinaus können bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen Prämien für bestandene Prüfungen hinzukommen:

  • 1.000 Euro für das Bestehen einer Zwischenprüfung beziehungsweise des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung,
  • 1.500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung.

Die Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein.

Kann ich als Arbeitsloser eine Umschulung machen?

Ja. Eine Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung und kann eine interessante Möglichkeit sein, wenn eine berufliche Neuorientierung notwendig ist.

Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der bisherige Beruf kaum noch Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, ein Berufsabschluss fehlt oder die vorhandenen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr ausreichen.

Eine Umschulung kann unter bestimmten Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Bei einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung können außerdem Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien infrage kommen.

Wichtig ist auch hier: Eine Umschulung wird nicht allein deshalb finanziert, weil man sie persönlich interessant findet. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen und die Umschulung die berufliche Eingliederung voraussichtlich verbessert.

Was ist, wenn ich Grundsicherung vom Jobcenter beziehe?

Auch Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, können grundsätzlich bei einer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden.

Hier ist allerdings eine aktuelle Besonderheit zu beachten: Seit dem 1. Juli 2026 wurde das bisherige Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Gleichzeitig wurde der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gegenüber Weiterbildungen gestärkt. Eine Weiterbildung ist deshalb nicht ausgeschlossen, sie soll aber insbesondere dann ermöglicht werden, wenn sie für eine nachhaltige Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender ist als eine direkte Vermittlung.

Für Betroffene bedeutet das: Es lohnt sich weiterhin, einen konkreten Weiterbildungswunsch mit dem Jobcenter zu besprechen. Die Entscheidung hängt vom individuellen Fall ab.

Kann ich mir die Weiterbildung selbst aussuchen?

Nicht vollständig unabhängig von der Förderentscheidung.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten, enthält dieser unter anderem Angaben zum Weiterbildungsziel. Innerhalb dieses Rahmens können Sie eine passende zugelassene Weiterbildung auswählen. Die Bundesagentur für Arbeit verweist hierfür unter anderem auf die Weiterbildungssuche im Portal „mein NOW“. Dort kann auch nach Angeboten gefiltert werden, die mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können.

Das bedeutet praktisch: Es ist sinnvoll, sich bereits vor dem Beratungsgespräch Gedanken über eine konkrete Weiterbildung zu machen. Je besser Sie erklären können, welche Qualifikation Ihnen fehlt und warum genau diese Weiterbildung Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessert, desto nachvollziehbarer ist Ihr Weiterbildungswunsch. Geeignete förderfähige Weiterbildungen sind bei uns zu finden, z.B. im Office-Bereich.

Wie beantrage ich eine Weiterbildung?

Wer eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit fördern lassen möchte, sollte möglichst frühzeitig das Gespräch mit der zuständigen Stelle suchen.

Der typische Ablauf sieht so aus:

1. Beratungstermin vereinbaren

Nehmen Sie Kontakt mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise – bei Leistungen der Grundsicherung – mit dem zuständigen Jobcenter auf.

2. Weiterbildungswunsch begründen

Im Beratungsgespräch sollten Sie erklären können, warum Sie eine Weiterbildung benötigen und welches berufliche Ziel Sie damit verfolgen.

3. Geeignete Weiterbildung auswählen

Gemeinsam wird geprüft, welche Qualifizierung zu Ihrer beruflichen Situation und zu den Anforderungen des Arbeitsmarktes passt.

4. Fördervoraussetzungen prüfen lassen

Die Agentur für Arbeit entscheidet, ob die Weiterbildung gefördert werden kann.

5. Bildungsgutschein erhalten

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden.

6. Weiterbildung beginnen

Anschließend wählen Sie innerhalb der Vorgaben des Gutscheins eine geeignete zugelassene Weiterbildung aus.

Ein wichtiger Grundsatz lautet dabei: Erst die Förderung klären, dann verbindlich anmelden.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Weiterbildung abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Weiterbildung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Zunächst sollte man sich erklären lassen, warum die Förderung abgelehnt wurde. Möglicherweise fehlt beispielsweise die Begründung, warum gerade diese Weiterbildung notwendig ist, oder es gibt eine andere Qualifizierung, die aus Sicht der Vermittlungsfachkraft besser geeignet ist.

Es kann deshalb sinnvoll sein, den Weiterbildungswunsch noch einmal konkret mit dem angestrebten Berufsziel zu verknüpfen.

Statt lediglich zu sagen:

„Ich möchte gerne eine Weiterbildung im Bereich IT machen.“

ist eine konkrete Begründung hilfreicher:

„Für die ausgeschriebene Stelle als IT-Support-Mitarbeiter fehlen mir die Kenntnisse in diesem Bereich. Die Weiterbildung vermittelt genau diese Qualifikationen und ermöglicht mir dadurch Bewerbungen auf Stellen, für die ich derzeit nicht ausreichend qualifiziert bin.“

Je konkreter der Zusammenhang zwischen Weiterbildung und beruflicher Eingliederung ist, desto besser lässt sich der Wunsch nachvollziehbar darstellen.

Kann ich während der Arbeitslosigkeit auch eine private Weiterbildung machen?

Ja. Natürlich können Arbeitslose grundsätzlich auch Weiterbildungen auf eigene Kosten besuchen.

Dann besteht allerdings nicht automatisch ein Anspruch darauf, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten übernimmt.

Wer eine private Weiterbildung plant, sollte deshalb vorher prüfen:

  • Welche Kosten entstehen?
  • Wie lange dauert die Weiterbildung?
  • Welchen Abschluss oder welches Zertifikat erhält man?
  • Wird die Qualifikation von Arbeitgebern tatsächlich nachgefragt?
  • Ist der Bildungsträger anerkannt beziehungsweise zugelassen?
  • Kann die Maßnahme möglicherweise über einen Bildungsgutschein gefördert werden?

Gerade bei teuren Weiterbildungen kann es sich lohnen, vor der privaten Finanzierung zunächst die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Welche Weiterbildung ist für Arbeitslose sinnvoll?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine gute Weiterbildung sollte nicht nur interessant sein, sondern möglichst konkrete berufliche Perspektiven eröffnen.

Besonders sinnvoll können Qualifizierungen sein, wenn sie

  • auf einen konkreten Engpassberuf vorbereiten,
  • einen anerkannten Berufsabschluss ermöglichen,
  • fehlende Fachkenntnisse ergänzen,
  • vorhandene Berufserfahrung sinnvoll erweitern,
  • zu konkreten Stellenangeboten passen oder
  • einen realistischen beruflichen Wechsel ermöglichen.

Auch die persönlichen Voraussetzungen sollten berücksichtigt werden. Eine Weiterbildung ist beispielsweise wenig hilfreich, wenn sie zwar theoretisch gute Berufschancen bietet, aber nicht zu den eigenen Vorkenntnissen oder beruflichen Möglichkeiten passt.

Fazit: Weiterbildung trotz Arbeitslosigkeit – ja, und oft sogar gefördert

Arbeitslosigkeit muss kein Stillstand sein. Eine berufliche Weiterbildung kann eine Möglichkeit sein, die Zeit der Arbeitssuche zu nutzen, vorhandene Kenntnisse aufzufrischen oder sich für ein neues Berufsfeld zu qualifizieren.

Besonders interessant ist die Förderung über einen Bildungsgutschein. Unter den entsprechenden Voraussetzungen können die Weiterbildungskosten vollständig übernommen werden. Zusätzlich können beispielsweise Fahrt- und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden. Bei einer geförderten Weiterbildung kann das Arbeitslosengeld grundsätzlich weitergezahlt werden. Bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen kommen außerdem 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat sowie Prüfungsprämien infrage.

Allerdings gilt: Es gibt keinen pauschalen Anspruch auf jede gewünschte Weiterbildung. Entscheidend sind die persönlichen Voraussetzungen, das berufliche Ziel, die Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Eignung der konkreten Maßnahme.

Wer arbeitslos ist und über eine Weiterbildung nachdenkt, sollte deshalb möglichst früh das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter suchen. 

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