„Wie viel Geld bekommt man bei einem Bildungsgutschein?“ – diese Frage ist etwas irreführend, denn ein Bildungsgutschein ist in erster Linie keine direkte Geldzahlung an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer.
Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für eine geförderte berufliche Weiterbildung. Je nach persönlicher Situation können zusätzlich weitere Leistungen dazukommen, beispielsweise Arbeitslosengeld, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder bei einer abschlussorientierten Weiterbildung das sogenannte Weiterbildungsgeld.
Wie viel man tatsächlich erhält beziehungsweise welche Kosten übernommen werden, hängt deshalb von der persönlichen Situation und der Art der Weiterbildung ab.
Bildungsgutschein: Wie viel Geld bekommt man tatsächlich?
Die wichtigste Unterscheidung lautet:
Der Bildungsgutschein hat keinen festen Geldbetrag wie beispielsweise 1.000 oder 2.000 Euro.
Stattdessen wird mit dem Bildungsgutschein zugesichert, dass die notwendigen Kosten einer förderfähigen Weiterbildung übernommen werden. Dazu können unter anderem die Lehrgangskosten, notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren gehören. Auch Fahrtkosten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Kinderbetreuung und eine notwendige auswärtige Unterbringung können übernommen werden.
Das bedeutet: Kostet eine förderfähige Weiterbildung beispielsweise 4.500 Euro, kann die Agentur für Arbeit die entsprechenden Weiterbildungskosten übernehmen, wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme entsprechend zugelassen ist.
Die 4.500 Euro werden dabei nicht einfach auf das Konto der Teilnehmerin oder des Teilnehmers überwiesen. Vielmehr wird die Weiterbildung im Rahmen der Förderbedingungen finanziert.
Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit?
Die Bundesagentur für Arbeit nennt verschiedene Kosten, die im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung übernommen werden können.
Dazu gehören insbesondere:
- Lehrgangsgebühren
- erforderliche Lernmittel
- notwendige Arbeitskleidung
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist
Welche Kosten im konkreten Fall übernommen werden, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt.
Beispiel
Eine Weiterbildung zur Fachkraft kostet 6.000 Euro.
Wenn die Weiterbildung für die betreffende Person notwendig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme zugelassen sind, können die Weiterbildungskosten im Rahmen des Bildungsgutscheins übernommen werden.
Die Teilnehmerin muss die 6.000 Euro dann nicht selbst bezahlen.
Der Bildungsgutschein kann also einen finanziellen Wert von mehreren tausend Euro haben, ohne dass es sich um eine direkte Auszahlung in dieser Höhe handelt.
Bekomme ich zusätzlich Arbeitslosengeld?
Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine geförderte Weiterbildung beginnt, erhält das Arbeitslosengeld grundsätzlich weiter, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besonders wichtig.
Der Bildungsgutschein bedeutet daher nicht automatisch:
„Du bekommst jeden Monat einen bestimmten Betrag für die Weiterbildung.“
Vielmehr können mehrere Leistungen zusammenkommen:
Bildungsgutschein + Arbeitslosengeld + gegebenenfalls weitere Kostenübernahmen
Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, hängt von den individuellen Voraussetzungen und insbesondere vom bisherigen versicherungspflichtigen Einkommen ab.
150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat
Eine besonders interessante zusätzliche Leistung gibt es bei abschlussorientierten Weiterbildungen.
Wer eine entsprechende geförderte Weiterbildung absolviert, kann ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten.
Das gilt beispielsweise für:
- Umschulungen
- berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
- Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung beziehungsweise Schulfremdenprüfung
Wichtig: Nicht jede Weiterbildung berechtigt zum Weiterbildungsgeld.
Eine klassische Anpassungsweiterbildung, mit der beispielsweise vorhandene berufliche Kenntnisse aufgefrischt oder erweitert werden, ist nicht automatisch eine abschlussorientierte Weiterbildung.
Ob das Weiterbildungsgeld im konkreten Fall gezahlt werden kann, wird im Rahmen der Beratung geprüft.
Beispiel: Umschulung mit Weiterbildungsgeld
Eine Person nimmt an einer geförderten zweijährigen Umschulung teil.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können während dieser Zeit monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld gezahlt werden.
Bei 24 Monaten entspricht das rechnerisch:
24 × 150 Euro = 3.600 Euro
Das Weiterbildungsgeld kommt dabei – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – zusätzlich zu den anderen Leistungen hinzu.
Gibt es bei einem Bildungsgutschein auch eine Prämie?
Ja. Bei bestimmten abschlussorientierten Weiterbildungen können zusätzlich Weiterbildungsprämien gezahlt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit nennt derzeit:
- 1.000 Euro für das Bestehen einer Zwischenprüfung beziehungsweise des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung
- 1.500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung
Die Voraussetzungen müssen im jeweiligen Fall erfüllt sein.
Damit kann eine erfolgreiche Umschulung beispielsweise finanziell besonders attraktiv sein.
Beispielrechnung
Nehmen wir an, eine Person absolviert eine zweijährige geförderte Umschulung.
Sie erhält:
150 Euro Weiterbildungsgeld × 24 Monate = 3.600 Euro
Wird zusätzlich die Zwischenprüfung beziehungsweise der entsprechende erste Prüfungsteil erfolgreich bestanden:
+ 1.000 Euro
Bei bestandener Abschlussprüfung:
+ 1.500 Euro
Damit können sich allein Weiterbildungsgeld und mögliche Weiterbildungsprämien auf:
6.100 Euro
summieren.
Das ist allerdings nicht mit dem Wert des Bildungsgutscheins gleichzusetzen. Die eigentlichen Weiterbildungskosten kommen zusätzlich hinzu und werden – bei entsprechender Förderzusage – von der Agentur für Arbeit übernommen.
Wie viel Geld bekommt man bei einer Umschulung?
Bei einer Umschulung gibt es keine einheitliche Summe, die für alle Teilnehmer gilt.
Die finanzielle Situation kann sich beispielsweise aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen:
| Leistung | Mögliche Förderung |
|---|---|
| Weiterbildungskosten | Übernahme im Rahmen der Förderzusage |
| Arbeitslosengeld bei Weiterbildung | abhängig vom individuellen Anspruch |
| Weiterbildungsgeld | 150 € monatlich bei abschlussorientierter Weiterbildung |
| Zwischenprüfungs-/Teilprüfungsprämie | 1.000 € unter den Voraussetzungen |
| Abschlussprämie | 1.500 € unter den Voraussetzungen |
| Fahrtkosten | können übernommen werden |
| Kinderbetreuung | kann übernommen werden |
| Auswärtige Unterbringung | kann unter Voraussetzungen übernommen werden |
Die konkrete Kombination hängt von der persönlichen Situation ab.
Bekomme ich mit Bildungsgutschein 150 Euro oder mein volles Arbeitslosengeld?
Das eine schließt das andere nicht grundsätzlich aus.
Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich ist eine zusätzliche Leistung für bestimmte abschlussorientierte Weiterbildungen.
Wer gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und während des Bezugs eine geförderte Weiterbildung beginnt, kann das Arbeitslosengeld unter den entsprechenden Voraussetzungen weiter erhalten.
Vereinfacht kann die finanzielle Situation deshalb beispielsweise so aussehen:
Arbeitslosengeld + 150 Euro Weiterbildungsgeld + übernommene Weiterbildungskosten + gegebenenfalls Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, lässt sich dagegen nicht allein anhand des Bildungsgutscheins bestimmen.
Was ist mit Fahrtkosten?
Auch Fahrtkosten können im Rahmen einer geförderten Weiterbildung übernommen werden.
Das ist insbesondere dann relevant, wenn der Bildungsträger nicht direkt am Wohnort liegt und regelmäßig zur Weiterbildung gefahren werden muss.
Die konkrete Höhe und Berechnung hängt vom jeweiligen Fall und den geltenden Förderbedingungen ab. Die Agentur für Arbeit klärt dies im Zusammenhang mit der Weiterbildung.
Werden Kinderbetreuungskosten übernommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch notwendige Kosten für die Betreuung von Kindern während der Weiterbildung übernommen werden.
Das kann insbesondere für Teilnehmerinnen und Teilnehmer wichtig sein, die wegen der Weiterbildung zusätzliche Betreuungszeiten benötigen.
Auch hier gilt: Es handelt sich nicht um einen pauschalen Betrag, den automatisch jede Person mit Bildungsgutschein erhält. Die konkrete Förderung wird individuell geprüft.
Muss ich den Bildungsgutschein zurückzahlen?
Grundsätzlich ist der Bildungsgutschein keine Art Kredit.
Wenn die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten im Rahmen der Förderung übernimmt, müssen diese Kosten nicht wie ein Darlehen zurückgezahlt werden.
Allerdings müssen die Bedingungen der Förderung eingehalten werden. Wer beispielsweise eine Weiterbildung ohne wichtigen Grund vorzeitig abbricht oder andere Förderbedingungen nicht erfüllt, sollte sich deshalb unmittelbar mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Es ist daher wichtig, den Bildungsgutschein nicht als „Geldgeschenk“ zu betrachten, sondern als Förderzusage für eine konkrete berufliche Weiterbildung.
Wie hoch ist der Bildungsgutschein maximal?
Einen allgemeinen Höchstbetrag nach dem Motto „maximal 5.000 Euro“ oder „maximal 10.000 Euro“ gibt es nicht.
Entscheidend ist vielmehr, welche Kosten für die konkrete geförderte Weiterbildung notwendig sind und welche Fördervoraussetzungen im individuellen Fall erfüllt werden.
Der Bildungsgutschein ist außerdem in der Regel:
- zeitlich befristet,
- regional begrenzt und
- auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt.
Zudem müssen der Bildungsträger und die konkrete Weiterbildung für die Förderung zugelassen sein.
Deshalb kann eine Weiterbildung mit Kosten von mehreren tausend Euro vollständig gefördert werden, während ein anderer Kurs möglicherweise nicht förderfähig ist.
Beispiel: Was kann eine Person insgesamt bekommen?
Um die verschiedenen Leistungen besser zu verstehen, kann man ein vereinfachtes Beispiel betrachten.
Eine arbeitslose Person erhält einen Bildungsgutschein für eine zweijährige Umschulung.
Die Weiterbildungskosten betragen beispielsweise:
8.000 Euro
Diese Kosten können im Rahmen der Förderzusage übernommen werden.
Zusätzlich erhält die Person – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – Weiterbildungsgeld:
150 Euro × 24 Monate = 3.600 Euro
Nach erfolgreicher Zwischenprüfung kommen möglicherweise hinzu:
1.000 Euro
Nach bestandener Abschlussprüfung:
1.500 Euro
Damit ergibt sich folgende beispielhafte Rechnung:
8.000 Euro Weiterbildungskosten
+ 3.600 Euro Weiterbildungsgeld
+ 1.000 Euro Prüfungsprämie
+ 1.500 Euro Abschlussprämie
Das entspricht einem Gesamtwert von:
14.100 Euro
Hinzu können – abhängig vom individuellen Fall – beispielsweise Arbeitslosengeld, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten kommen.
Wichtig: Dieses Beispiel dient nur zur Veranschaulichung. Es bedeutet nicht, dass jede Person automatisch 14.100 Euro erhält. Insbesondere die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Übernahme einzelner Kosten hängen von den individuellen Voraussetzungen ab.
Was bekommt man bei einem Bildungsgutschein als Arbeitnehmer?
Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen bei einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Die Agentur für Arbeit kann dabei die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen.
Bei Beschäftigten ist die Situation allerdings anders als bei Arbeitslosen.
Das Arbeitsentgelt wird grundsätzlich weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Eine Förderung der Weiterbildung kann unter den entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich erfolgen.
Deshalb sollte man bei einer geplanten Weiterbildung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus nicht einfach davon ausgehen, dass man automatisch 150 Euro Weiterbildungsgeld erhält. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um eine abschlussorientierte Weiterbildung handelt und welche Förderbedingungen im konkreten Fall erfüllt sind.
Gibt es beim Bildungsgutschein Geld für eine normale Weiterbildung?
Nicht jede Weiterbildung bringt eine zusätzliche monatliche Geldleistung.
Der Bildungsgutschein selbst dient in erster Linie dazu, die Kosten der geförderten Weiterbildung zu übernehmen.
Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich ist dagegen an eine abschlussorientierte Weiterbildung geknüpft. Die Bundesagentur für Arbeit nennt hier beispielsweise Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung.
Bei einer reinen Anpassungsqualifizierung kann die Weiterbildung trotzdem vollständig oder teilweise gefördert werden, ohne dass automatisch das monatliche Weiterbildungsgeld von 150 Euro gezahlt wird.



