Was für Weiterbildungen zahlt das Arbeitsamt?

Wer arbeitslos ist und sich beruflich weiterbilden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Umgangssprachlich ist häufig vom „Arbeitsamt“ die Rede. Das wichtigste Förderinstrument ist der Bildungsgutschein.

Doch welche Weiterbildungen werden tatsächlich bezahlt? Die kurze Antwort lautet: Nicht jede beliebige Weiterbildung. Entscheidend ist, ob die Qualifizierung Ihre Chancen auf eine Beschäftigung verbessert und für Ihre berufliche Eingliederung notwendig ist. Außerdem müssen die Weiterbildung und der Bildungsträger grundsätzlich für die Förderung zugelassen sein.

Welche Weiterbildungen werden vom Arbeitsamt bezahlt?

Grundsätzlich kann die Agentur für Arbeit verschiedene Arten beruflicher Weiterbildungen fördern. Dazu gehören vor allem:

  • Anpassungs- und Aufstiegsqualifizierungen
  • Umschulungen
  • Weiterbildungen zum Erwerb eines Berufsabschlusses
  • Teilqualifikationen
  • Vorbereitungen auf eine Externenprüfung
  • Weiterbildungen zum Erwerb von Grundkompetenzen
  • bestimmte fachliche Qualifizierungen, die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlich sind

Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet bei der beruflichen Weiterbildung unter anderem zwischen Anpassungsweiterbildungen, Umschulungen, Maßnahmen zum Erwerb eines Berufsabschlusses und berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen.

Entscheidend ist dabei nicht allein der Name des Kurses. Eine Weiterbildung wird nicht automatisch gefördert, nur weil sie in einem bestimmten Berufsfeld stattfindet. Die zuständige Beratungs- oder Vermittlungsfachkraft prüft immer den individuellen Fall.

1. Anpassungsweiterbildungen

Eine Anpassungsweiterbildung eignet sich vor allem für Menschen, die bereits berufliche Kenntnisse besitzen, diese aber erweitern oder an neue Anforderungen anpassen müssen.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich technische Standards verändert haben, neue Software eingesetzt wird oder Arbeitgeber zusätzliche Kenntnisse verlangen.

Mögliche Beispiele sind:

  • Buchhaltung und Finanzwesen
  • SAP
  • DATEV
  • CAD
  • CNC-Technik
  • Schweißtechnik
  • Automatisierungstechnik
  • Elektrotechnik
  • IT- und Digitalisierungskenntnisse
  • bestimmte kaufmännische Qualifikationen
  • fachbezogene Qualifizierungen im Gesundheits- und Pflegebereich

Welche Schwerpunkte besonders häufig gefördert werden, unterscheidet sich allerdings je nach Region und Arbeitsmarktsituation. Die örtlichen Agenturen erstellen entsprechende Bildungszielplanungen. Für 2026 nennt die Bundesagentur beispielsweise in verschiedenen Regionen einen hohen Bedarf unter anderem in Pflege und Gesundheit, kaufmännischen Berufen, Metall- und Elektrotechnik, CNC/CAD, Automatisierung und IT.

Wichtig: Eine Weiterbildung wird also nicht deshalb bezahlt, weil sie grundsätzlich „nützlich“ ist. Sie sollte möglichst konkret dazu beitragen, die berufliche Eingliederung zu verbessern.

2. Umschulungen

Eine Umschulung ist eine weitere wichtige Möglichkeit.

Sie kommt insbesondere infrage, wenn eine Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder sich beruflich neu orientieren muss. Ziel einer Umschulung ist es, einen neuen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Beispiele können sein:

  • Kaufmann bzw. Kauffrau für Büromanagement
  • Industriekaufmann bzw. Industriekauffrau
  • Fachinformatiker/in
  • Elektroniker/in
  • Industriemechaniker/in
  • Zerspanungsmechaniker/in
  • Pflegeberufe
  • andere anerkannte Ausbildungsberufe

Ob eine bestimmte Umschulung gefördert wird, hängt vom individuellen Fall und vom regionalen Arbeitsmarkt ab.

Eine Umschulung kann besonders interessant sein, wenn jemand keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses sogar ein Rechtsanspruch auf Förderung.

3. Teilqualifikationen

Nicht jeder kann oder möchte sofort eine komplette Umschulung absolvieren. Eine Alternative können berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sein.

Dabei wird ein Ausbildungsberuf in mehrere einzelne Qualifizierungsschritte aufgeteilt. Die einzelnen Module können nacheinander absolviert werden und führen in ihrer Gesamtheit zu einem Berufsabschluss.

Das kann beispielsweise interessant sein, wenn eine vollständige Umschulung aus persönlichen oder beruflichen Gründen schwierig ist.

Auch Teilqualifikationen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Vorbereitung auf eine Externenprüfung

Wer bereits über umfangreiche Berufserfahrung verfügt, aber keinen entsprechenden Berufsabschluss besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Externenprüfung ablegen.

Eine Weiterbildung kann dann beispielsweise dazu dienen, gezielt auf diese Prüfung vorzubereiten.

Das ist besonders interessant für Menschen, die zwar jahrelang in einem Beruf gearbeitet haben, aber beispielsweise nie eine klassische Ausbildung abgeschlossen haben.

Auch Vorbereitungslehrgänge auf eine Externen- beziehungsweise Schulfremdenprüfung gehören zu den Weiterbildungen, für die unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Förderung möglich ist.

5. Grundkompetenzen

Die Förderung kann sogar schon vor einer eigentlichen beruflichen Qualifizierung ansetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Kenntnisse in:

  • Lesen und Schreiben
  • Mathematik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien

Der Erwerb dieser Grundkompetenzen kann insbesondere dann gefördert werden, wenn er die Voraussetzung für eine anschließende berufliche Weiterbildung schafft oder die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.

Das bedeutet: Auch wer zunächst noch grundlegende Kenntnisse auffrischen muss, ist nicht automatisch von einer späteren geförderten Weiterbildung ausgeschlossen.

Welche Berufe und Branchen werden besonders häufig gefördert?

Eine pauschale Liste nach dem Motto „Diese 20 Weiterbildungen bezahlt das Arbeitsamt immer“ gibt es nicht.

Die Förderentscheidung hängt stark davon ab, wo Sie wohnen, welchen beruflichen Hintergrund Sie haben und welche Arbeitskräfte auf dem regionalen Arbeitsmarkt gesucht werden.

Trotzdem lassen sich aus den Bildungszielplanungen der Agenturen bestimmte Schwerpunkte erkennen.

Pflege und Gesundheit

Im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es beispielsweise zahlreiche Qualifizierungsangebote. Dazu gehören sowohl Anpassungsqualifizierungen als auch abschlussorientierte Weiterbildungen.

IT und Digitalisierung

Auch IT-Kenntnisse und Qualifikationen für digitalisierte Arbeitsfelder können gefördert werden, wenn sie zu einem konkreten beruflichen Ziel und entsprechenden Arbeitsmarktchancen passen.

Kaufmännische Berufe

Im kaufmännischen Bereich finden sich beispielsweise Weiterbildungen in:

  • Buchhaltung
  • Finanzwesen
  • Personalwesen
  • SAP
  • DATEV
  • kaufmännischer Verwaltung

Auch abschlussorientierte Qualifizierungen, etwa für Büromanagement, können regional eine Rolle spielen.

Technik, Metall und Elektro

Zu den häufig genannten Bereichen gehören außerdem:

  • CNC
  • CAD
  • Schweißtechnik
  • Elektrotechnik
  • Automatisierungstechnik
  • Maschinen- und Anlagenführung
  • Industriemechanik
  • Zerspanungstechnik

Auch hier gilt: Welche Qualifizierung tatsächlich gefördert wird, entscheidet sich individuell und kann regional unterschiedlich sein.

Zahlt das Arbeitsamt auch einen Führerschein?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung nötig.

Ein Führerschein ist nicht automatisch eine „Weiterbildung“, die die Agentur für Arbeit bezahlt. Bestimmte Fahrerqualifikationen können aber im Rahmen einer beruflichen Förderung infrage kommen, wenn sie für eine konkrete berufliche Eingliederung erforderlich sind.

In regionalen Bildungszielplanungen werden beispielsweise Qualifizierungen für Berufskraftfahrer der Klassen C, CE oder D als mögliche Förderziele genannt.

Entscheidend ist also nicht einfach der Wunsch, einen Führerschein zu machen. Vielmehr sollte nachvollziehbar sein, dass die Qualifikation für eine konkrete berufliche Perspektive benötigt wird.

Werden Online-Weiterbildungen bezahlt?

Ja, auch Online-Weiterbildungen können grundsätzlich gefördert werden.

Entscheidend ist nicht, ob der Unterricht online oder vor Ort stattfindet. Wichtig ist vielmehr, dass die Weiterbildung die Fördervoraussetzungen erfüllt und das konkrete Angebot entsprechend zugelassen ist.

Bei der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit können Interessierte unter anderem nach der Unterrichtsform filtern und beispielsweise Angebote für „Online Lernen“ auswählen.

Das ist insbesondere für Menschen interessant, die eine Weiterbildung nicht täglich an einem bestimmten Standort besuchen können.

Muss die Weiterbildung einen Abschluss haben?

Nein. Nicht jede geförderte Weiterbildung muss mit einem anerkannten Berufsabschluss enden.

Auch sogenannte Anpassungsqualifizierungen können gefördert werden. Dabei geht es darum, vorhandene Kenntnisse zu erweitern oder an neue berufliche Anforderungen anzupassen.

Allerdings sind abschlussorientierte Weiterbildungen finanziell besonders interessant: Wer eine geförderte Weiterbildung absolviert, die zu einem Berufsabschluss führt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat erhalten.

Für bestandene Prüfungen können zusätzlich Prämien von 1.000 Euro für eine entsprechende Zwischenprüfung beziehungsweise den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung infrage kommen.

Welche Weiterbildungen zahlt das Arbeitsamt nicht?

Auch hier gibt es keine einfache Negativliste. Es gibt aber Bildungsangebote, die nicht als berufliche Weiterbildung im Sinne der entsprechenden Förderung gelten.

Die Bundesagentur nennt beispielsweise:

  • Studiengänge an Fachhochschulen oder Hochschulen
  • reine Fremdsprachenunterrichtsangebote
  • Fachtagungen
  • Existenzgründung als solche
  • reine Eignungsfeststellungen
  • die Teilnahme an einer Prüfung ohne vorhergehende Bildungsmaßnahme

als Angebote, die nicht zur beruflichen Weiterbildung im genannten Sinne gehören.

Das heißt allerdings nicht, dass es für sämtliche dieser Bereiche niemals andere Fördermöglichkeiten gibt. Es kommt immer darauf an, welche Förderung konkret beantragt wird und welchem Zweck die Maßnahme dient.

Warum wird meine Wunsch-Weiterbildung vielleicht nicht bezahlt?

Viele Interessierte machen den Fehler, davon auszugehen, dass die Agentur für Arbeit jede Weiterbildung finanziert, die ihnen persönlich sinnvoll erscheint.

Das ist nicht der Fall.

Für einen Bildungsgutschein muss die Weiterbildung insbesondere notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Bei Arbeitslosen kann eine Förderung auch für zusätzliche oder ergänzende Qualifikationen infrage kommen, wenn dadurch die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird.

Deshalb ist die Begründung des Weiterbildungswunsches wichtig.

Ein schwaches Argument wäre:

„Ich interessiere mich für Social Media und würde deshalb gerne einen Kurs machen.“

Deutlich überzeugender ist beispielsweise:

„In meinem bisherigen Beruf werden zunehmend Kenntnisse im Bereich Online-Marketing und Social Media vorausgesetzt. In aktuellen Stellenangeboten werden diese Kenntnisse ausdrücklich verlangt. Die Weiterbildung würde mir ermöglichen, mich auf konkrete Stellen zu bewerben, für die ich derzeit nicht ausreichend qualifiziert bin.“

Es geht also vor allem um die Frage:

Wie verbessert diese Weiterbildung meine Chancen auf einen Arbeitsplatz?

Wer entscheidet, ob die Weiterbildung bezahlt wird?

Die Entscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise – je nach Leistung und Fall – die zuständige Stelle innerhalb der Grundsicherung.

Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Entscheidung über die Förderung beruflicher Weiterbildung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.

Ein Bildungsgutschein wird nicht automatisch ausgestellt, nur weil eine Weiterbildung in der Datenbank zu finden ist. Die persönlichen Fördervoraussetzungen werden im Beratungsgespräch geprüft.

Worauf sollte ich beim Antrag achten?

Wer eine Weiterbildung gefördert bekommen möchte, sollte sich gut auf das Beratungsgespräch vorbereiten.

Hilfreich ist es, bereits konkrete Informationen zur gewünschten Weiterbildung zusammenzutragen:

  1. Welche Weiterbildung möchte ich machen?
  2. Welchen Beruf möchte ich anschließend ausüben?
  3. Welche Kenntnisse fehlen mir derzeit?
  4. Welche konkreten Stellen gibt es in diesem Bereich?
  5. Warum verbessert die Weiterbildung meine Chancen auf einen Arbeitsplatz?
  6. Wie lange dauert die Weiterbildung?
  7. Ist der Bildungsträger zugelassen?
  8. Kann die Maßnahme mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?

Die Bundesagentur empfiehlt für die Suche nach passenden Angeboten das Portal „mein NOW“. Dort können Weiterbildungsangebote gesucht und unter anderem nach der Förderart „Bildungsgutschein“ gefiltert werden.

Wichtig: Nicht jede Weiterbildung mit Bildungsgutschein wird automatisch bezahlt

Ein häufiges Missverständnis ist: „Wenn ein Kurs Bildungsgutschein akzeptiert, muss die Agentur für Arbeit ihn bezahlen.“

So funktioniert es nicht.

Zunächst müssen die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Außerdem müssen der ausgewählte Bildungsträger und die konkrete Weiterbildung grundsätzlich entsprechend zugelassen sein. Der Bildungsgutschein legt außerdem fest, für welches Weiterbildungsziel er eingesetzt werden kann.

Deshalb sollte man sich die Förderung vor Beginn der Weiterbildung bestätigen lassen.

Wie viel zahlt das Arbeitsamt?

Wenn die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllt sind, können unter anderem folgende Kosten übernommen werden:

  • Lehrgangsgebühren
  • erforderliche Lernmittel
  • notwendige Arbeitskleidung
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung
  • unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung

Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt vom individuellen Fall ab.

Bei Arbeitslosengeldbezug kann das Arbeitslosengeld während einer geförderten Weiterbildung grundsätzlich weitergezahlt werden, solange die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

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