Berechne über dieses Tool Dein mögliches Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeit trifft die Menschen an einer empfindlichen Stelle: Das Gehalt kommt gekürzt, aber die Fixkosten bleiben. Wie tief die Lücke wirklich ist, lässt sich vorrechnen – und genau das macht dieser Rechner. Er läuft direkt im Browser, ohne Anmeldung und ohne dass deine Daten irgendwo landen.

Was der Rechner leistet

Du gibst zwei Beträge ein: dein Soll-Entgelt, also das Brutto, das du ohne den Arbeitsausfall verdient hättest, und dein Ist-Entgelt, also das, was während der Kurzarbeit tatsächlich auf der Abrechnung steht. Dazu wählst du Steuerklasse und ob mindestens ein Kind im Haushalt lebt.

Am Ende stehen drei Zahlen: das Kurzarbeitergeld, dein Einkommen insgesamt aus Ist-Lohn plus Kurzarbeitergeld und der Verlust im Vergleich zum vollen Gehalt. Der letzte Wert ist für die meisten der entscheidende, denn er zeigt schwarz auf weiß, wie groß die Lücke ist, die überbrückt werden muss.

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Wie gerechnet wird
Der Rechner folgt dem Weg des § 106 SGB III, also genau dem, was die Agentur für Arbeit auch ansetzt:

Zuerst werden Soll- und Ist-Entgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Dann werden beide pauschaliert, das heißt, es werden 20 % Sozialversicherungspauschale und eine fiktive Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse abgezogen. Die Differenz zwischen den beiden Nettobeträgen ist die Nettoentgeltdifferenz. Davon bekommst du 60 % ohne Kind oder 67 % mit Kind.

Bei 2.500 € Soll-Entgelt und 1.250 € Ist-Entgelt in Steuerklasse III mit Kind ergibt das rund 665 € Kurzarbeitergeld im Monat.

Was der Rechner nicht kann
Er ist eine Orientierung, kein Bescheid. Die Agentur für Arbeit liest die pauschalierten Nettobeträge aus amtlichen Tabellen ab, deshalb weicht das Ergebnis um einige Euro ab. Die Höhe kann außerdem nur der Arbeitgeber beantragen, der Rechner ersetzt also keine Abrechnung, sondern hilft beim Prüfen.

 

Kurzarbeitergeld-Rechner

Kurzarbeitergeld-Rechner

Wie viel Kurzarbeitergeld bleibt vom ausgefallenen Entgelt? Die Berechnung aktualisiert sich automatisch.

Entgelte im Kalendermonat

Brutto, das du ohne den Arbeitsausfall verdient hättest – ohne Überstunden und Einmalzahlungen
Brutto, das du während der Kurzarbeit tatsächlich erzielt hast

Persönliche Angaben

Dein Kurzarbeitergeld

–
Kurzarbeitergeld
–
Einkommen gesamt (Ist-Netto + Kug)
–
Verglichen mit dem Soll-Netto
Der Entgeltausfall liegt unter 10 % des Soll-Entgelts. In diesem Fall besteht in der Regel kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Nettoentgeltdifferenz (§ 106 SGB III)
Soll-Entgelt (ggf. auf BBG begrenzt)
Ist-Entgelt
Entgeltausfall
Pauschalierung
Pauschaliertes Netto aus dem Soll-Entgelt
Pauschaliertes Netto aus dem Ist-Entgelt
Nettoentgeltdifferenz
× Leistungssatz
Kurzarbeitergeld

Unverbindliche Orientierung. Die Agentur für Arbeit liest die pauschalierten Nettobeträge aus amtlichen Tabellen ab, daher kann das Ergebnis um einige Euro abweichen.

Was du wissen solltest

  • Nebentätigkeit: Eine Nebentätigkeit, die du vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt hast, wird nicht angerechnet. Nimmst du sie während des Bezugs neu auf, erhöht das Entgelt dein Ist-Entgelt und mindert damit das Kurzarbeitergeld.
  • Steuern: Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz auf dein übriges Einkommen kann dadurch steigen.
  • Sozialversicherung: Das Kurzarbeitergeld ist nicht beitragspflichtig. Auf das Ist-Entgelt zahlst du die Beiträge wie gewohnt.
  • Bezugsdauer: Regulär 12 Monate. Für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis längstens 31. Dezember 2026 ist sie auf bis zu 24 Monate verlängert, ab 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Dauer von 12 Monaten.
  • Kein Anspruch besteht unter anderem für Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sowie für geringfügig Beschäftigte.
  • Antrag: Den Antrag stellt dein Arbeitgeber. Du musst nichts tun, solltest die Abrechnung aber prüfen.