Zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld liegt oft nur eine Lücke von ein paar hundert Euro im Monat – und genau diese Lücke entscheidet, ob du aufstocken musst oder nicht. Der Rechner zeigt dir, was dir voraussichtlich zusteht, und zwar ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung und direkt im Browser.
Was der Rechner leistet
Du wählst zuerst deine Lebenssituation: alleinstehend oder alleinerziehend (563 €), Paar (506 € je Person) oder unter 25 und bei den Eltern lebend (451 €). Kinder fügst du einzeln mit Alter und Kindergeld hinzu, die passende Regelbedarfsstufe ergibt sich dann automatisch. Dazu kommen Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.
Beim Mehrbedarf kannst du Schwangerschaft, Alleinerziehend-Sein, Schwerbehinderung, dezentrale Warmwassererzeugung und kostenaufwändige Ernährung angeben. Einnahmen trägst du als Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt und sonstiges Einkommen ein. Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Änderung, und darunter liegt die vollständige Rechnung: Bedarf, Anrechnung, Auszahlbetrag.
Weitere Details aufrufen
Wie gerechnet wird
Der Rechner folgt dem Weg des Jobcenters: Gesamtbedarf aus Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarf, davon das anrechenbare Einkommen abziehen. Erwerbseinkommen wird dabei nicht voll angerechnet, sondern nach der Freibetragsstaffel des § 11b SGB II:
- 0 bis 100 € – vollständig frei
- 100 bis 520 € – 20 % frei
- 520 bis 1.000 € – 30 % frei
- 1.000 bis 1.200 € – 10 % frei, mit Kindern im Haushalt bis 1.500 €
Bei 420 € brutto bleiben zum Beispiel 164 € frei, 256 € werden angerechnet. Das ist der Grund, warum sich ein Minijob neben dem Bürgergeld lohnt.
Was viele nicht wissen
Kindergeld wird in der Regel nicht angerechnet. Für jedes Kind steht dir ein Freibetrag von 300 € zu. Beim Kindergeld von derzeit 255 € pro Kind wird also nichts abgezogen. Der Rechner zeigt dir den Freibetrag und den angerechneten Betrag ausdrücklich an, damit du den Posten im Rechenweg siehst.
Was der Rechner nicht kann
Er ist eine Orientierung, kein Bescheid. Drei Punkte kann er nicht abdecken:
- Angemessenheit der Miete. Das Jobcenter übernimmt nur angemessene Unterkunftskosten, und welche Grenze gilt, hängt von deinem Wohnort und der Haushaltsgröße ab. Der Rechner prüft das nicht, sondern rechnet mit den Beträgen, die du einträgst.
- Vermögen. Wer über dem Schonvermögen liegt, hat keinen Anspruch. Das prüft der Rechner nicht.
- Einkommen weiterer Personen. Bei Paaren und bei unter 25-Jährigen, die bei den Eltern wohnen, zählt auch das Einkommen der anderen. Trage es unter „Sonstiges Einkommen“ ein, dann rechnet die Summe.
Den verbindlichen Betrag nennt dir am Ende nur der Bescheid des Jobcenters.