Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen arbeiten zu können. Auch der ambulante Bereich bietet sich dabei an. Damit eröffnen sich für Sie vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.
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Die Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI Weiterbildung ist über die Arbeitsagentur mit einem Bildungsgutschein kostenlos förderbar.
Diese geförderte Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI Weiterbildung kann sowohl für Arbeitssuchende als auch auf Berufstätige bzw. Arbeitgeber/Unternehmen (Qualifizierungschancengesetz, QCG) bis zu 100% kostenlos über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur absolviert werden.

