Wer nach der Kündigung wissen will, was auf dem Konto ankommt, steht meist vor derselben Frage: Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich eigentlich?
Die Antwort lässt sich erstaunlich genau vorrechnen, und dafür reicht dieser Rechner. Er läuft direkt im Browser, ganz ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung und ohne Installation.
Was der Rechner leistet
Du gibst dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate und deine Sonderzahlungen ein. Dann wählst du Steuerklasse, ob du Kinder hast, und die Art deiner Krankenversicherung samt Zusatzbeitrag. Aus Alter und Beitragsmonaten ergibt sich die Bezugsdauer. Alles andere rechnet der Rechner von selbst, das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Änderung.
Du siehst am Ende drei Werte: ALG I pro Tag, pro Monat und die voraussichtliche Bezugsdauer. Darunter liegt der komplette Rechenweg offen, vom täglichen Bemessungsentgelt über die Abzüge bis zum Leistungsentgelt. So kannst du jeden Schritt nachvollziehen, statt einer Zahl zu vertrauen.
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Wie gerechnet wird
Der Rechner folgt dem Weg, den auch die Agentur für Arbeit nimmt:
- Jahresbrutto durch 365 Tage ergibt das Bemessungsentgelt
- davon 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli abziehen, das ergibt das Leistungsentgelt
- davon 60 % ohne Kinder oder 67 % mit Kind
- mal 30 Tage ergibt den Monatsbetrag
Die Lohnsteuer berechnet der Rechner über den Steuertarif inklusive Vorsorgepauschale. Bei 3.300 € brutto in Steuerklasse I kommt er auf 365,33 €, exakt den Wert des offiziellen Lohnsteuerrechners des Bundesfinanzministeriums. Er meldet sich außerdem, wenn dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder du zu wenige Beitragsmonate hast.
Was der Rechner nicht kann
Er ist eine Orientierung, kein Bescheid. Die Agentur für Arbeit rechnet mit den amtlichen Werten zum Zeitpunkt deiner Arbeitslosmeldung, deshalb kann ihr Ergebnis abweichen. Bei den Steuerklassen III und V weicht meine Steuerberechnung etwas stärker ab, weil die Kinderfreibeträge dort nur pauschal einfließen. Der verbindliche Betrag steht am Ende im Bescheid.